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6.Kapitel: Sorgephänomene
In der Regel rufen jene Impulse, die bei Erwachsenen auf das Ursprüngliche zielen, unbewußte Assoziationen zu Erfahrungen ihrer
perinatalen Zeit hervor. Sie wecken irritierende dynamische Aktivitäten, die als Sorge zu identifizieren sind. Die Sorge (z.B. um das eigene Überleben) ist mit der Todesidee verknüpft, da dem Säugling eine
Selbstversorgung noch nicht möglich ist. Da die aktivierten Frontalhirnzellen das Alter ihrer Füllung repräsentieren, erlebt der Mensch sich unbewußt so, als sei er noch ein Säugling, als müsse er noch immer
versorgt werden. Die daraus resultierende Haltung ist ein Effekt und effiziert nun ihrerseits die Tendenz, eine mögliche Einpassungsform zu finden, damit die Versorgung wieder gewährleistet ist, oder anders
ausgedrückt: damit die aktivierten Zellimpulse den Alarm ausschalten.
Je nachdem, wie stark das Selbstverständnis eines Menschen in der frühen Kindheit reduziert worden ist auf das Familien-Verständnis,
auf das, was in der Familie verstehbar und gültig war, speichert das Unterbewußte des Geistes (wir verwenden dafür den Begriff des gehirnanatomischen Ortes: “Frontalhirn”) in seiner Selbsteinschätzung
Reduzierungen der Selbstwahrnehmung. Das Frontalhirn speichert also diese wesentlichen Anteile einer Negierung des Selbst des Kindes. Als Kind hat jeder Mensch eine Vor-stellung erlangt, die er damals als das Ganze,
nämlich einschließlich seiner Selbst-Vorstellung selbst-verständlich übernommen hat. Dies führt später häufig zur Verwechslung von Inhalt und Form, indem man die Form einer Sorge als Zeichen für einen angemessenen
Inhalt nimmt, ohne dies zu überprüfen. Erstrebenswert ist demzufolge eine bessere Wahrnehmung von Welt, was nach Maslow zu einer bequemeren Beziehung zu ihr führt. Er meint damit “eine realitätsangemessene
Wahrnehmung, die nicht von den eigenen Wünschen, sondern von wirklichen Gegebenheiten der Umwelt bestimmt wird”, um nicht eigene Erwartungen, eigenen Glauben u.ä. mit der Welt zu verwechseln (1).
Durch die Gebote und Verbote und vor allem durch die Erfahrung der Konsequenzen bei Übertretungen lernt ein Kind, sich nur dann
auf eine Sache einzulassen, wenn dies von den Eltern nicht negiert und/oder ausdrücklich bejaht wird. Andernfalls droht doch stets die Gefahr, wieder einmal für etwas bestraft zu werden, von dem das Kind vorher gar
nicht wußte, daß es verboten ist. Viele Lernerfolge erzielen Eltern dadurch, daß sie erst im Nachhinein sagen, was das Kind hätte vorher wissen müssen, nämlich das, was verboten ist. Hierdurch entsteht der Effekt,
vor Neuem erst einmal zu zögern, zu grübeln, ob dies Neue die Zustimmung mindestens eines Elternteils finden werde.
Sorge entsteht also genau dort, wo entweder Spaß an etwas vorhanden ist, was aber verboten sein könnte, und/oder wo die Sache hinter
der Sache unklar ist, nämlich ein gewähnter Verhaltens- oder Strafzusammenhang als Sache hinter der Sache. Dadurch zeigt sich die Fähigkeit des Menschen, nicht in die Zukunft sehen zu können (umgangssprachlich:
“zu brauchen”), als Defizit. In dieses Defizit wird die religiöse Dimension hineingedacht: die Schuldfrage erzwingt die Notwendigkeit, sich den Kopf der Erzieher “zerbrechen” zu müssen, wobei
die Fähigkeit des Menschen, die Gedanken anderer nicht lesen zu sollen, als weiteres Defizit erlebt wird, obwohl man selbst froh darüber ist, daß die eigenen Gedanken nicht gelesen werden können - man also ein
Wissen darum hat, daß das Gedankenlesen nicht möglich ist.
Sorge läßt den Menschen außer Atem geraten, blockiert das Denken, bis er nicht weiter weiß. Diese Umstände werden dann wieder
negativ als unzulässige Begrenzung gedeutet, deren Ursachen irrtümlich draußen, außerhalb des sich sorgenden Menschen, gesucht werden. Die Suche nach der Ursache wird in die Schuldfrage verwandelt, Sinnerfahrungen
ausgeschlossen, das eigene Nicht-richtig-sein vorausgesetzt und Entlastung gesucht. Die Leugnung der Eigenbeteiligung führt zur Verdrängung des Wissens darum. In die entstandene Lücke wird das fatalistische Etikett
“schon wieder” hineingedacht: Die Lücke wird nicht mehr als Lücke erlebt. Dies kann man jedoch wissen! Wer beim “schon wieder” dieses Wissen dazubringt, kann der Verwechslung von Person und
Handlung entgehen und wird um mindestens eine Erkenntnis reicher werden bei der Beantwortung der Frage “wie diesmal?”. Wer dieses Wissen wegläßt, bleibt bei der Idee des Nicht-Richtig-Seins.
In der Sorge ist nicht nur dies Erratenwollen zu erkennen. Es läßt sich ihr auch die Idee abspüren, daß bei einem Versagen die
eigene Richtigkeit in Frage gestellt werden könnte, wie wir es schon erfahren hatten. Die Idee des Nichtrichtigseins gehört zu dem Sachverhalt eines Erziehungsprinzips, das als Theorem, Kinder seien noch keine
Menschen, Theorie und Praxis von Erziehung bestimmen kann. Das führt zu der Idee, daß Kinder erst noch zu Menschen erzogen werden müßten. Diese Grundhaltung schlägt sich in Erziehungsstilen nieder und widerfährt dem
Kind als stete, unausgesprochene Be-(Ver-!)Urteilung. Hier liegt also der Anknüpfungspunkt, um Gegenwart mit Vergangenheit so zu verbinden, daß eine neue Erfahrung durch Sorge (um das eigene Richtigsein) behindert
wird, da sie sogleich auch die zuerst beschriebene Sorge um das eigene Überleben assoziiert.
Begegnungen mit Neuem wecken gerade auch als sinnvolle Verwundungsfolge (abgekürzt: VA-Folge) Wachsamkeit. Sie ist eine
lebensnotwendige innere Möglichkeit. Sie erlaubt uns, uns zu konzentrieren und denken zu können, ggf. uns in Gefahrensituationen schnellstens durch Flucht in Sicherheit bringen zu können. Wachsamkeit gefährdet
niemanden. Deshalb ist Schlaflosigkeit keine Wachsamkeit am falschen Platz; sie ist entweder Sorge vor Kontrollverlust (wer weiß, was im Schlaf alles geschehen kann) oder Blockade der Regeneration durch Sorge.
Die überdrehte Form der Wachsamkeit, die Neugier, will nachweisen, daß es letztlich doch nichts Neues gibt. Die Bindung an die
Fiktion des Altbekannten gibt sich zwar leidend “ach, schon wieder”, ist jedoch getarnte Freude über das Verbleibenkönnen im Bisjetzigen, was nach frühkindlicher Erfahrung nicht bestraft werden kann.
Neugier und Fatalismus sind zwei Formen der Möglichkeit, Begeisterung über das Verbleiben im Bisjetzigen zu tarnen. Diese Vorstellung ist eine geschlossene; wer nicht applaudiert, wird als Feind gedeutet und
ausgeschlossen, als habe er sich durch seine Nichtzustimmung als solcher erwiesen. Wahrheit und ihre Wahrnehmung können wieder aus dem Bewußtsein verbannt (verdrängt) werden.
Verwundungs-(=VA-)Erfahrungen, die von außen in den Menschen gelangt sind, können als eigene Schuld gedeutet werden, VA-Folgen
erscheinen dann als Folgen persönlichen Versagens. Ein Versagen bedarf der Strafe, die sehr unterschiedlich ausfallen kann. Die für den Organismus harmloseste Methode ist das sogenannte “schlechte
Gewissen”. Sie ist auch die schnellste Möglichkeit. Sie kann nach ausreichender Erleidung abgebrochen werden durch geistigen Entschluß. Damit kann sich auch die Berechtigung erarbeitet werden, den gleichen
Fehler noch einmal tun zu dürfen, da das Strafmaß ja bekannt ist. Mit Einsicht hat ein “schlechtes Gewissen” nichts zu tun, eher mit einer Ansicht. Für den Organismus sind jene Strafen gefährlicher, die
sich in Körpersymptomen, gar in chronischen Erkrankungen zeigen.
Bei einer sehr frühen VA durch einen Mann (in der Regel der Vater) wird die eigene VA sogar als persönlicher Makel gedeutet. Diese
Deutungen werden dann zum Anlaß dafür, sich möglichst mit Handlungen oder Gesprächsbeiträgen zurückzuhalten, sich also anderen gegenüber zu verrätseln, um Anfragen und/oder Angebote hervorzulocken, auf die
dann brav geantwortet werden kann. Hierhin gehört das vom Skinnerschen Ansatz her bei Stapf und Koautoren bereits 1972 so bezeichnete “Bravheitssyndrom” (2) bzw. die Syndrome Nr. 8.7.5.1.
(“Ahnenkult-Syndrom”) und/oder Nr. 8.7.5.5. (“Nützlichkeits-Syndrom”) in Noosomatik Bd.V.
Eine klare Beschreibung des eigenen Tuns wird dadurch verhindert. Per effectum fasziniert das Verschweigen der eigenen Gedanken
in dem Maße, wie die Suche nach der privaten Schuld die befürchtete Vollstreckung meint hinausschieben zu können. Subjektiv ist das Urteil über sich selbst längst unterbewußt gefällt. Es soll nur die Vollstreckung,
der befürchtete Entzug der Versorgung, verzögert werden. Diese Verzögerungstaktiken können zusätzlich mit dem “Schne-Brü-Syndrom” (3) einhergehen, dem “schnellen Brüten”, das mit Hilfe des
eigenen Organismus eine Atmosphäre verbreitet, die die Lust zur Teilhabe am “leben” gänzlich unterdrückt. Der Volksmund spricht dann von “dicker Luft”. Die Dynamik von Gefühlen wird in die
Aktivität des Zweifelns eingebracht. Dabei kann an allem gezweifelt werden, nur nicht am Zweifel selbst, was diese Tätigkeit geistig bereits als zweifelhaft erscheinen lassen könnte, wenn sie nicht eben auch
unbewußt gewollt wäre.
Diese mythologisch beschreibbare Faszination des Dämonischen (Umberto Eco) bedeutet nicht nur Raum für den “Drachen”
(ein mythisches Bild für die VA-Folgen), mit dem wir in der VA zu kämpfen gemeint hatten, sondern auch die Möglichkeit, das unterbewußte System geschlossen zu halten, um den liebevollen, lockenden Angeboten von
“leben” im Sinne erlernter und im Frontalhirn gespeicherter Muster widerstehen zu können.
11.Exkurs: Zum Thema “Recht”
Recht als denkbare Möglichkeit des geistigen Erfassens von Heil in Bezug auf Gerechtigkeit bedarf des Raumes eines Gemeinwesens und der Gefügtheit körperhaften Umgangs, um sich so zur Sprache zu bringen, daß durch das Recht selbst Erfahrung des Jasagens zur Menschlichkeit des Menschen den Menschen Weite von “leben” zu-darft und Inhalte so weist, daß der einzelne individuell antworten und sichten und damit per effectum sich offenbaren darf. Die Angewiesenheit des Rechts auf dieses Gemeinwesen, das das Recht intendiert, darf nicht als Abhängigkeit verstanden werden. Denn mehrheitlich beschlossenes unrechtmäßiges Handeln setzt das Recht nicht außer Kraft. Gleichzeitig gilt, daß die Angewiesenheit des einzelnen auf gemeinschaftlich rechtmäßiges Handeln nicht als Abhängigkeit verstanden werden darf, da dieses Mißverständnis Abhängigkeiten erst konstituiert.
Recht gründet sich seiner Existenz nach auf die Richtigkeit von Seiendem, der Wahrheit nach auf die Selbst-Verständlichkeit von
Sein, das Seiendes erhält. Das heißt, Recht ist seiner formalen Struktur nach Ausdruck der Richtigkeit von allem, was sein darf, wobei dürfen als pathische Kategorie dem individuellen Seienden so widerfährt, daß ein menschlicher Entschluß dazu nicht Voraussetzung ist. Wenn menschliche Entscheidung oder menschlicher Entschluß an etwas beteiligt ist, das in Erscheinung tritt, handelt es sich:
a) bei rein menschlicher Beteiligung stets um eine Produktion, deren Nützlichkeit menschlichem Urteil unterliegt;
b) bei auch menschlicher Beteiligung um Folgen eines Engagements mit der Konsequenz, Inhalt des Engagements und Folgen zusammen einer Sinnprüfung
unterziehen zu sollen.
Es ist bei in Erscheinung Getretenem deutlich zu unterscheiden zwischen natürlichen Folgen und menschlich intendierten Effekten.
Recht gehört zu in Erscheinung Getretenem als Effekt des Gewordenseins aus natürlichen Gründen und braucht kein Gegenüber. Gerechtigkeit ist ein genuines Gefühl, das im Menschen ihm selbst gilt und dann erst per
effectum auch anderen!
In Erscheinung Getretenes als Folge menschlicher Produktivität unterliegt der Konvention des Gemeinwesens, in dem produziert worden
ist, und ist niemals in der Lage, Recht außer Kraft zu setzen. Das heißt: Verstößt das Ergebnis einer Produktion gegen das Recht, wird es nicht rechtmäßig dadurch, daß eine Mehrheit es für Recht hält oder eine
sogenannte Autorität es für Recht erklärt!.
Das genuine Gefühl der Gerechtigkeit ist erst dann erfühlbar, wenn die Animation “Raum” (4) als Begegnung in einer
Gemeinschaft über ihre Grenze geistig erfaßbar wird. Die Grenze des einen und die Grenze des anderen berühren sich. Hierdurch wird kein Mensch unzulässig begrenzt, vielmehr ist erst darüber der Raum zu er-fahren
(was wäre ein Raum ohne Grenze?). Hier liegt aber auch die Möglichkeit, mit Hilfe einer geistigen Verweigerung (z.B. durch Nichthinzuschalten von Wissen) Gemeinschaft zu torpedieren, um darüber anderen den Raum für
Erleben von Gerechtigkeit zu nehmen.
Wir möchten jedoch in diesem Zusammenhang wieder darauf hinweisen: Diese Blockaden gegenüber Sinnerfahrungen dienen immer der
Verheimlichung der eigenen Liebesfähigkeit, die in der VA das Etikett der schuldhaften Empfindung erhalten hat. Sie sind in der Regel Folgen einer Vater-VA, der frau/man meint, entgangen zu sein. Sie kann also auch
dann auftreten, wenn in der Kindheit kein Vater anwesend gewesen ist.
Wahrheit erlangen die Menschen im Bewußtsein über Informationen, also Außenimpulse, die in der Lage sind, die Weise der vom
unterbewußten System gesteuerten Lebensgestaltung zu erklären: Wahrheit erklärt sich selbst und “löst” Hingabe. Wer sich von dieser Wahrheit entfernt, landet in der Sensatio Trauer durch Verweigerung der
Klarheit. Die Entfernenden (sprich: die Trauernden) meinen, eine andere Erklärung zu brauchen und möchten die Wirklichkeit draußen und auch drinnen an ihre Vorstellungen anpassen, ohne zu berücksichtigen, daß eben
diese Vor-Stellungen einmal von außen übernommen worden sind und den Blick auf die Wirklichkeit ver-stellen.
Alle Menschen können wissen, daß VA keine persönliche Schuld, kein Makel ist. Wer sich von dieser Wahrheit entfernt, schaltet mit
bewußter Absicht bereits als irrtümlich enttarnte Ideen in seinem Denken hinzu und verdrängt absichtsvoll das Wissen um die Würde des Menschseins: er verweigert sich der Erfahrung von Heil wider besseres Wissen!
Wer nun sein tatsächlich vorhandenes inneres Vermögen nicht dazu fügen möchte, sich selbst Frucht zu sein, (d.h. sich selbst zu
versorgen) vergrübelt sein “wollen”, regrediert auf eine perinatale Versorgungsstufe und deutet logische Folgen als Zwang. Dies zielt darauf, Zusammenhänge von Relationen so zu verwerten, daß anderen die
Verantwortung für eigenes Handeln übertragen werden soll. Diese Kombination von Versorgungslage und Schuldfrage will andere zur Sorge bewegen, deren Lernfähigkeit blockieren und die Sklaverei wieder einführen nach
dem Motto: Der andere ist nur richtig, wenn er meine Antworten übernimmt. Dabei ist der Sorger bzw. Nothelfer austauschbar, die Tat jedoch nicht. Das heißt: Wer für einen anderen dessen Antwort übernimmt und agiert,
läßt sich auf eine Funktion reduzieren. Und dieser Funktion wird dann nach Vollzug als Tatereignis der “Charakter” einer sinngebenden Instanz zugedacht. Eine Tat als pseudosinngebende Instanz bedarf
natürlich eines Täters; doch sie wird erst dann personalisiert, wenn sie vollbracht und die Schuldfrage zu eigenen Gunsten geklärt ist.
Die entscheidende Schwelle für die Öffnung des unterbewußten Systems ist also jene Blockade des genuinen Gefühls der Gerechtigkeit
, mit dem wir die Weite von “leben” als einen Raum erfühlen können, in dem wir richtig sind. Dieses Gefühl kann in einer VA blockiert werden, wenn Mutter und Vater “passend” auf ein Kind
einwirken. Das Ergebnis einer solchen Doppel-VA ist die permanente Sorge um das eigene Richtigsein, gekoppelt an die Idee, gezwungen zu sein, seine Existenzberechtigung erst noch nachweisen zu müssen (“noch
nicht richtig”) oder zu tarnen, daß man eigentlich sowieso nicht richtig sei. Fehler müssen entschuldet werden, “gut-Dastehen” wird zum Lebensziel, oder es wird über das Nü-Tro-Syndrom (<5>
die Rolle als “nützlicher Trottel” spielen nach dem Motto: “Wenn du schon mal da bist, kannst du dich auch nützlich machen”) Zuwendung erarbeitet.
12.Exkurs: Zum Begriff “Sowieso-Fatalismus”
Medizinische Relevanz erlangen Sorgephänomene nach dem 7.Hauptsatz (“Vom sorgenvollen Blick in die Zukunft” <6>)
und erst recht, wenn ein Mensch unbewußt sich als “sowieso nicht richtig” und/ oder als “sowieso nicht klug genug” oder gar als “sowieso nicht heilbar” hält. Gelegentlich kann
beobachtet werden, daß diese Phänomene, die wir dem “Sowieso-Fatalismus” (wir kürzen zu “SoFat” ab) zuordnen, als depressive Symptomatik (7) oder auch als Hypochondrie mißverstanden werden
können. Deshalb möchten wir hier eine kurze Erläuterung dieses Begriffs geben: In der VA wird aus dem Subjekt Kind ein Objekt gegenüber den VA-Tendenzen. Die Erfahrungen bilden die Basis der irrtümlichen
Selbstvorstellungen des Kindes und werden im Frontalhirn gespeichert. Im Umgang mit den VA-Tendenzen arbeitet sich das Kind in den Raum der Familie und erhält einen eigenen zugeteilt (mütterliche Reglementierungen
und ungeschriebene Gesetze). Einlaßbedingungen und erste Reglements in frühkindlicher Umgebung sind die wesentlichen Grundbestandteile zum Aufbau eines Lebensstils, die sich körperlich ausdrücken und nach Irritation
organischer Mischungsverhältnisse als Fiktionen auch im Frontalhirn abbilden. Diese Fiktionen sind Produkte mütterlicher Kompromißbereitschaft.
Die natürliche Mutter-VA hat hier in der Perinatalzeit ihren sinnvollen Ort. Die Bewegungsfähigkeit des Kindes ist zwar eingegrenzt,
doch nicht aufgehoben. Läßt der Vater weiteren Sinnerfahrungen Raum, verwundet er schlimmstenfalls durch sorgewirkende Einzelaktivitäten, die beim Kind als Vater-VA Projektionen unter väterlichen Bedingungen bauen
helfen. Tritt jedoch ein Vater als pseudo-sinngebende Instanz so in den Raum des Kindes, der dem Kind von der Mutter überlassen ist, daß die Begrenzung sympathikomimetisch wirkt, also eine Überaktivität von
Sympathikus (Sorge) auslöst, erlebt das Kind diesen Übertritt als Strafexpedition und Vollstreckung eines ihm nicht bekannten Urteils. Es erlebt die väterliche Gewalt und sich als nicht richtig. Wiederholungen
dieser väterlichen Aktivität fixieren das Kind in der Vorstellung, sowieso nicht richtig zu sein. Es verdrängt die Wahrnehmung, daß das Verhalten des Vaters mit Absicht geschehen ist (8) und lernt, eigene Absichten
nach vollbrachter Tat ebenfalls zu verdrängen, mindestens jedoch zu verrätseln. In extremen Fällen deutet das Kind sogar das Überlebthaben als ein von der Vater-VA Verschontsein. (9)
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